Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Fa. Hanse Ferienwohnungen GmbH schließt als Geschäftsbesorgerin die Mietverträge mit den Feriengästen im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers ab.
2. Die Wohnung / das Haus ist ein Ferienobjekt, eine für sich abgeschlossene Einheit, ohne dass hiermit Beschaffenheitsmerkmal ist, dass eine Abgeschlossenheitsbescheinigung im Sinne der öffentlich rechtlichen Bauvorschriften vorliegt.
3. Die jeweilige Hausordnung, die in den Häusern / Wohnungen ausliegt, ist von den Mietern einzuhalten. In erforderlichen Fällen ist dem Vermieter zu jeder Tages- und Nachtzeit das Betreten der Wohnung / des Hauses erlaubt
4. Kann die Vermietung infolge eines Umstandes, den die Hanse Ferienwohnungen GmbH nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist der Vermieter berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Mieter zumutbar ist.
5. Der Mieter hat die Wohnung / das Haus sowie die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen ist - ohne Rücksicht auf ein Verschulden - vom Mieter Ersatz zu leisten. Der Mieter muss sich das Verhalten der zu seinem Haushalt gehörenden Personen, Besucher, Lieferanten oder Angestellten zurechnen lassen. Beanstandungen sind im Rahmen der Mitwirkungspflicht umgehend dem Vermieter oder seinem Vertreter vor Ort mitzuteilen, der für sofortige Abhilfe sorgt, sofern dies möglich ist. Beim Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör vom Mieter gründlich gesäubert werden. Die Grundreinigung erfolgt immer durch den Mieter, unabhängig von der Endreinigung durch den Vermieter. (z.B. das Abwaschen von Geschirr und des Entsorgen von Müll ist nicht Bestandteil der Endreinigung). Die über den Umfang der Endreinigung hinaus gehenden, für die Wiedervermietbarkeit notwendigen zusätzlichen Reinigungsarbeiten werden dem Mieter nachträglich je nach Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt.
6. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Wohnung / das Haus ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters an Dritte zu überlassen. Die Wohnung / das Haus darf während der gebuchten Urlaubszeit nur von den in der Buchungsbestätigung aufgeführten Personen genutzt werden. Die Nutzung durch weitere Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Ansonsten kann der Vermieter den Mietvertrag jederzeit fristlos kündigen.
7. In Mecklenburg-Vorpommern besteht Meldepflicht. Der Mieter ist zur Anmeldung und zur Zahlung der Kurtaxe verpflichtet. Die Kassierung der Kurtaxe erfolgt durch den Bevollmächtigten des Vermieters bei Anreise in bar.
8. Haustiere dürfen grundsätzlich nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters mit in die Wohnung / das Haus genommen werden.
9. Der Vermieter ist an den Mietvertrag / die Buchung erst gebunden, wenn Anzahlung und Restzahlung in den genannten Fristen geleistet wurden.
10. Wird die Vermietung durch höhere Gewalt oder sonstige nicht voraussehbare Ereignisse wie z.B. Wasser-, Sturm-, Brandschäden usw. unmöglich oder unverhältnismäßig erschwert, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen bzw. die Buchung zu stornieren. Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
11. Der Mieter ist berechtigt, vom Mietvertrag/von der Buchung zurückzutreten. Aus Gründen der Beweissicherung hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen. Die Abmeldung wird wirksam an dem Tage, an dem sie beim Vermieter eingeht. Die Rücktrittsgebühren betragen pro Mietobjekt:
a. vom Beginn des Mietvertrages bis 91 Tage vor Mietbeginn: 50,00 EUR
b. von 90 bis 61 Tage vor Mietbeginn: 20%
c. von 60 bis 45 Tage vor Mietbeginn: 50%
d. von 44 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 75%
e. ab dem 14 Tag vor Mietbeginn: 100%
unter der Voraussetzung, dass eine Wiedervermietung der Ferienwohnung nicht möglich war. Wird von Ihnen oder unserem Vermietungsservice ein Ersatzmieter zu den gleichen Mietbedingungen für den vereinbarten Zeitraum gestellt, wird nur eine Umbuchungsgebühr von 50,00 EUR berechnet. Wird ein Ersatzmieter zu anderen Mietbedingungen (z.B. abweichende Gruppengröße, Mietzeitraum) gefunden, wird dem bisherigen Mieter der Differenzbetrag zwischen altem und neuem Mietpreis zzgl. der Umbuchungsgebühr in Rechnung gestellt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
12. Der Mieter hat auch dann den vollen Mietpreis zu zahlen, wenn er der Meinung ist, dass die Mietobjekt trotz ausreichender Beschreibung der Räumlichkeiten nicht seinen Vorstellungen entspricht.
13. Für vom Mieter eingebrachte Wertsachen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
14. Am Anreisetag steht die Wohnung/das Haus ab ca. 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Gäste werden gebeten, die Ankunftszeit bis zwei Tage vor Anreise mitzuteilen. Die Anreise ist täglich zwischen 15:00 und 18:00 Uhr, Spätanreisen zwischen 18:00 und 21:00 Uhr sind nur gegen eine Gebühr von 15,- Euro möglich. Am Abreisetag ist die Wohnung/das Haus bis ca. 10.00 Uhr wieder zu übergeben.
15. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Rostock.
16. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der bestätigten Schriftform.






